Für die Betreuung Ihrer Kinder können Sie zwischen folgenden Betreuungsmodulen wählen, in denen immer die „Kernzeitbetreuung“ von Unterrichtsende bis 13:10Uhr enthalten ist.
- • Modul 1 (nur „Kerni„) findet in der unterrichtsfreien Zeit (11:40 bzw. 12:25 bis 13:10Uhr) statt, – nicht jedoch bei Ausfällen im schulischen Bereich. Hier gibt es verschiedene Spiel-, Sport- und Bastelangebote. In der Kerni findet keine Hausaufgabenbetreuung statt.
- • Modul 2 (Kerni + Mittagsbetreuung) schließt sich direkt an die Kernzeit an und kann von den angemeldeten Kindern bis 14 Uhr besucht werden. In Modul 2 wird gemeinsam zu Mittag gegessen, vorab wird entschieden ob die Kinder ihr eigenes Vesper mitbringen oder das Essen unseres Caterers in Anspruch nehmen. Nach dem Essen bleibt i.d.R. noch ein wenig Zeit zum Ausruhen und Spielen es findet keine Hausaufgabenbetreuung statt.
- • Modul 3: Auch die Nachmittagsbetreuung schließt sich direkt an die Kernzeit an und endet dann um 17 Uhr. Nach Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung in den Gruppen gibt es hier viel Raum für freies Spiel und die unterschiedlichsten Projekte. Kinder aus Modul 3 haben die Möglichkeit sich Halbjährig für verschiedene Projekte von Montag bis Donnerstag anzumelden. Freitag ist Ausflugstag.
- • Modul 4: Mangels Nachfrage ist eine Nachmittagsbetreuung bis 18 Uhr bisher nicht zustande gekommen. Zu jedem neuen Schuljahr wird die Nachfrage neu ermittelt und dieses Modul ggf. angeboten. Die Inhalte sind wie in Modul 3, aber die Betreuung endet erst um 18 Uhr.
- • Module 5 + 6: Die Module 5+6 entsprechen den Modulen 3+4, jedoch ohne Mittagessen (die Kinder gehen zw. 13 und 14 Uhr zum Essen nach Hause). Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen bevorzugen wir es jedoch, wenn die Kinder stattdessen für Modul 3 / 4 angemeldet werden.
Die Module 7 bis 10 (Ferienbetreuung) können nur in Kombination mit den Modulen 1 bis 3 gebucht werden. Weitere Informationen zur Ferienbetreuung finden Sie hier.
Für die Module 1-6 gilt eine Kündigungs- und Änderungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Schulhalbjahres (31.1./31.8.). Die Kündigung/Änderung muss schriftlich (Brief oder Email) gegenüber dem Betreuungsverein erfolgen. Außerhalb dieser Fristen ist beides nur möglich, wenn Nachrücker für die entsprechenden Plätze vorhanden sind.
Der Geschwisterbeitrag gilt für alle Geschwisterkinder, sofern mindestens 1 weiteres Kind der Familie, für ein Modul des Schulkindbetreuungskonzeptes angemeldet ist (trägerunabhängig) ein Betreuungsangebot an einer öffentlichen Freiburger Grundschule besucht oder in einer Kita oder einem Hort angemeldet ist.
Die Eltern müssen uns einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Formulare sind im Kernzeitbüro erhältlich).