Für die Betreuung Ihrer Kinder können Sie zwischen folgenden Betreuungsmodulen wählen, in denen immer die Kernzeitbetreuung von Unterrichtsende bis 13:10 Uhr enthalten ist.
• Modul 1 (nur „Kerni„) findet nach dem Unterricht statt (11:40 bzw. 12:25 bis 13:10 Uhr) – nicht jedoch bei Ausfällen im schulischen Bereich. Hier gibt es verschiedene Spiel-, Sport- und Bastelangebote, es findet keine Hausaufgabenbetreuung statt.
• Modul 2 (Kerni + Übermittagsbetreuung) kann von den angemeldeten Kindern bis 14 Uhr besucht werden. In Modul 2 wird gemeinsam zu Mittag gegessen, danach bleibt i.d.R. noch ein wenig Zeit zum Ausruhen und Spielen. Es findet keine Hausaufgabenbetreuung statt.
• Modul 3: (Kerni + Nachmittagsbetreuung) endet für die angemeldeten Kinder um 17 Uhr. Nach Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung in den Gruppen gibt es hier viel Raum für freies Spiel und die unterschiedlichsten Projekte. Kinder aus Modul 3 haben die Möglichkeit, sich halbjahresweise für verschiedene Projekte an einem festen Wochentag anzumelden. Freitag ist abwechselnd Ausflugstag für jeweils eine der beiden Ausflugsgruppen.
• Modul 4: Mangels Nachfrage ist eine Nachmittagsbetreuung bis 18 Uhr bisher nicht zustande gekommen. Die Inhalte sind wie in Modul 3, aber die Betreuung endet erst um 18 Uhr.
• Module 5 + 6: Diese Module entsprechen den Modulen 3 + 4, jedoch ohne Mittagessen (d.h., die Kinder gehen zw. 13 und 14 Uhr zum Essen nach Hause). Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen bevorzugen wir es, wenn die Kinder nicht nach Hause gehen in der Mittagszeit und stattdessen für Modul 3 angemeldet werden.
Die Module 7 bis 10 (Ferienbetreuung) können nur in Kombination mit den Modulen 1 bis 3 gebucht werden.
Weitere Informationen zur Ferienbetreuung finden Sie hier.
- Für die Module 1-6 gilt eine Kündigungs- und Änderungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Schulhalbjahres (31.1./31.8.). Die Kündigung/Änderung muss schriftlich (Brief oder Email) gegenüber dem Betreuungsverein erfolgen. Außerhalb dieser Fristen ist beides nur möglich, wenn Nachrücker für die entsprechenden Plätze vorhanden sind.
Der Geschwisterbeitrag gilt für alle Geschwisterkinder, sofern mindestens 1 weiteres Kind der Familie, für ein Modul des Schulkindbetreuungskonzeptes angemeldet ist (trägerunabhängig), ein Betreuungsangebot an einer öffentlichen Freiburger Grundschule besucht oder in einer Kita oder einem Hort angemeldet ist. Die Eltern müssen uns einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Formulare sind im Kernzeitbüro oder bei den Downloads erhältlich).