Infobrief für die Schulanfänger
Aufnahme-/Änderungsantrag 2024/25 (Formular + Vertragsbedingungen)
Aufnahme-/Änderungsantrag 2025/26 (Formular + Vertragsbedingungen)
Notfallzettel (Benachrichtigung im Notfall)
Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
Ferieninfobrief 2024/25
Unser aktueller Newsletter
Mitgliedsantrag Verein
Infos zur Übernahme der Elternbeiträge durch die Stadt Freiburg
Informationen zur Übernahme der Elternbeiträge für die Schulkindbetreuung durch die Stadt Freiburg finden Sie hier.
Formulare für die Antragstellung (Erläuterung siehe Infobrief) finden Sie:
hier (Antragsteller in Leistungsbezug v. ALGII, Wohngeld etc.) oder
hier (Antragsteller m. geringem Einkommen -> Amt für Kinder, Jugend & Familie)
Für alle Geschwisterkinder, die ein Modul des Schulkindbetreuungskonzeptes besuchen, gelten die Geschwisterbeiträge, sofern mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- mind. 1 weiteres Kind der Familie ist in einem Modul des Konzeptes angemeldet (trägerunabhängig)
- mind. 1 weiteres Kind der Familie besucht ein Betreuungsangebot an einer öffentl. Freiburger Grundschule
- mind. 1 weiteres Kind der Familie ist in einer Kita oder einem Hort angemeldet
Die Eltern müssen dem Betreuungsverein einen entsprechenden Nachweis vorlegen, dass das weitere Kind die o.g. Einrichtung besucht und dafür der reguläre Beitrag bezahlt wird. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier (oder direkt bei uns in der Betreuung). Die Geschwisterermäßigung kann erst ab dem Monat gewährt werden, in dem der ausgefüllte Antrag mit der Bestätigung der Einrichtung dem Betreuungsverein vorliegt.