Betreuungsangebote

Für die Betreuung Ihrer Kinder können Sie zwischen folgenden Betreuungsmodulen wählen, in denen immer die „Kernzeitbetreuung“ von 7.30 Uhr bis 13.05 Uhr enthalten ist.

  • • Modul 1 (nur „Kerni„) findet in der unterrichtsfreien Zeit statt – nicht jedoch bei Ausfällen im schulischen Bereich. Hier gibt es verschiedene Spiel-, Sport- und Bastelangebote. In der Kerni findet keine Hausaufgabenbetreuung statt.
  • • Modul 2 (Kerni + Übermittagsbetreuung/“Übi„) schließt sich direkt an die Kernzeit an und kann von den angemeldeten Kindern bis 14 Uhr besucht werden. In der Übi nehmen die Kinder ihr mitgebrachtes Vesper (oder in der momentanen Corona-Gruppen-Konstellation ein warmes Mittagessen) ein. Nach dem Essen bleibt i.d.R. noch ein wenig Zeit zum Ausruhen, Spielen oder Basteln; es findet keine Hausaufgabenbetreuung statt.
  • • Modul 3: Auch die Nachmittagsbetreuung schließt sich direkt an die Kernzeit an und endet dann um 17 Uhr. Nach Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung in den Gruppen gibt es hier viel Raum für freies Spiel und die unterschiedlichsten angeleiten Aktionen. Mittwoch ist  – hoffentlich bald wieder – Projekttag.
  • • Modul 4: Mangels Nachfrage ist eine Nachmittagsbetreuung bis 18 Uhr bisher nicht zustande gekommen. Zu jedem neuen Schuljahr wird die Nachfrage neu ermittelt und dieses Modul ggf. angeboten. Die Inhalte sind wie in Modul 3, aber die Betreuung endet erst um 18 Uhr.
  • • Module 5 + 6: Die Module 5+6 entsprechen den Modulen 3+4, jedoch ohne Mittagessen (die Kinder gehen zw. 13 und 14 Uhr zum Essen nach Hause). Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen bevorzugen wir es jedoch, wenn die Kinder stattdessen für Modul 3 / 4 angemeldet werden.

Die Module 7 bis 10 (Ferienbetreuung) können nur in Kombination mit den Modulen 1 bis 6 gebucht werden. Weitere Informationen zur Ferienbetreuung finden Sie hier.

Für die Module 1-6 gilt eine Kündigungs- und Änderungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Schuljhalbjahres (31.1./31.8.). Die Kündigung/Änderung muss schriftlich (Brief oder Email) gegenüber dem Betreuungsverein erfolgen. Außerhalb dieser Fristen ist beides nur möglich, wenn Nachrücker für die entsprechenden Plätze vorhanden sind.

Der Geschwisterbeitrag gilt für alle Geschwisterkinder, sofern mindestens 1 weiteres Kind der Familie

  • für ein Modul des Schulkindbetreuungskonzeptes angemeldet ist (trägerunabhängig),
  • ein Betreuungsangebot an einer öffentlichen Freiburger Grundschule besucht oder
  • in einer Kita oder einem Hort angemeldet ist.

Die Eltern müssen uns einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Formulare sind im Kernzeitbüro erhätlich).

Alle Infos finden Sie auch hier in unseren aktuellen Infobriefen zur Betreuung.

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